Therapieablauf und Kosten

Therapieablauf

Generell finden zum Kennenlernen ein Ersttermin und in der Regel bis zu 5 sogenannte probatorische Sitzungen statt. In diesen bekomme ich ein Bild von Ihrem Anliegen und erhebe eine Anamnese mit Symptomen, Dauer der Beschwerden und die Biographie. Darauf aufbauend entwickle ich einen ersten Behandlungsplan und der eigentliche Therapieprozess beginnt.

Eine Sitzung im Einzelsetting dauert 50 Minuten und findet in der Regel 1x Woche/alle 2 Wochen regelmäßig statt. In Krisenzeiten können zusätzliche Termine – je nach Bedarf – mit zweimal wöchentlichen Sitzungen stattfinden.

Nach den Erstgesprächen und der Anamnese vereinbaren wir regelmäßige Termine. In der Zwischenzeit holen Sie einen ärztlichen Konsiliarbericht ein, der die somatische Abklärung bestätigt. Weitere Abklärungen besprechen wir individuell.

Eine Kurzzeittherapie umfasst meist 2 x 12 Stunden. Eine Langzeittherapie umfasst in der Regel 60 Stunden. Verlängerungen darüber hinaus können bis zu weiteren 40 Stunden umfassen. In der Behandlungsfrequenz können wir uns individuell abstimmen, allerdings kann eine seriöse fachliche Begleitung nur mit einer gewissen Regelmäßigkeit helfen.

Wartezimmer, ©von Karhan D., 2024

Im Bereich der psychologischen Beratung und Coaching stimmen wir uns anhand Ihrer Bedürfnisse und Anliegen ab.

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenkassenkarte.

Es besteht auch die Möglichkeit Psychotherapie als private Wunschleistung in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GoP) in der aktuellen Fassung und wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. In diesem Fall wird keine Information über die Behandlung an Ihre Krankenkasse übermittelt.

Private Krankenkassen (PKV) und Selbstzahler:innen

Die private Abrechnung als Selbstzahler:in erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GoÄ/GoP). Das Erstgespräch (50 Minuten) mit Aufnahme und diagnostischer Einschätzung entspricht 134,06 € (2,3-facher Satz). Heilkundliche Tätigkeiten sind umsatzsteuerbefreit. Es fallen keine zusätzlichen Steuern an.

Die Formblätter für die Beantragung über die Beihilfe können in der Regel von den Webseiten der betreffenden Ministerien heruntergeladen werden.

In der Regel können Sie die Behandlung als besondere Belastungen steuerlich geltend machen.

Videoleistungen (GKV & PKV)

Seit dem 01.01.2022 sind Videoleistungen abrechenbar gem. einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung von Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern.

Erstgespräche finden grundsätzlich nur persönlich statt (nicht per Video).